Finalprinzip

Finalprinzip
I. Kostenrechnung:Variante des (Kosten-)Verursachungsprinzips, das alle jene Kosten einer Leistung zuordnet, die um dieser Leistung willen bewusst in Kauf genommen worden sind. Das F. verrechnet damit auf Kostenträger neben  variablen Kosten auch anteilige  fixe Kosten. Für Systeme  entscheidungsorientierter Kostenrechnung ist das F. deshalb nicht verwendbar.
II. Sozialpolitik:Prinzip zur organisatorischen Grundlegung sozialpolitischer Maßnahmen. Das F. richtet Maßnahmen auf die Herstellung eines erwünschten Endzustandes aus (z.B. eigenständige  soziale Sicherung auch der nichterwerbstätigen Frau).
- Gegensatz:  Kausalprinzip.
- Zwischen beiden Prinzipien bestehen Rivalitätsbeziehungen.
- Bedeutung: Der Trend geht in Richtung auf eine Verstärkung des „vorwärts“ gewandten F., u.a. deshalb, weil die hohe Komplexität der sozialen Wirklichkeit nicht alle möglichen Ursachen sichtbar werden lässt, an die dann Sicherungsmaßnahmen anzuknüpfen hätten. Mit der Betonung des Aspekts der Finalität will die „neue“ Sozialpolitik v.a. dazu beitragen, dass keine unerwünschten Lücken im Sicherungsnetz verbleiben.
- Vgl. auch  Sozialpolitik, Gestaltungsprinzipien.

Lexikon der Economics. 2013.

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